Feststellungen zum Symposium „Gentechnisch veränderter Mais: Zulassungsverfahren, Sicherheitsforschung und Koexistenz“ in Karlsruhe am 8. März 2007

Das von Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) eingeladene Symposium im Karlsruher Wohnstift bot eine Fülle von Informationen, die die zahlreichen Teilnehmer intensiv diskutierten und kritisch hinterfragten. Drei Punkte fanden wir besonders bemerkenswert:

Laut derzeit gültigem Gentechnikgesetz, das wegen des Koalitionsvertrags von 2005 zur Novellierung ansteht, sind Flurstücke, auf denen gentechnisch veränderter Mais angebaut werden soll, im „Standortregister“ zu veröffentlichen. Landwirtschaftsminister Hauk bekannte sich zu dieser Regelung und forderte, dass sie in das novellierte Gentechnikgesetz übernommen wird. Im Gegensatz hierzu sieht das Eckpunktepapier der CDU-Bundestagsfraktion vom 24.11.2006 vor, nur noch die Gemarkung, nicht aber das Flurstück im Standortregister zu veröffentlichen. Der Minister begründete seine Position damit, dass Vertrauen nur über Transparenz zu gewinnen sei, und dass Nachfragen nach der Flurstückslage zu erhöhtem Verwaltungsaufwand führen. Bleibt zu hoffen, dass Minister Hauk zu dieser Position steht, wenn im Bundesrat über das novellierte Gentechnikgesetz abgestimmt wird.

Auch im Blick auf die Verunreinigungsschwelle für konventionelles Saatgut ist die Standfestigkeit des Ministers gefragt. Während die Wirtschaft eine Schwelle von 0,3-0,5 % zulassen will, sprach sich Hauk für maximal 0,1% Beimischung gentechnisch veränderten Saatguts aus. Recht hat er! Würde die Verunreinigungsschwelle von Saatgut angehoben, so müssten die Abstände zwischen Feldern mit gentechnisch verändertem und konventionellem Mais vergrößert werden, damit der konventionell wirtschaftende Bauer Mais ernten kann, den er nicht als gentechnisch verändert deklarieren muss (Schwelle 0,9%).

Der Mindestabstand zwischen Feldern mit gentechnisch verändertem und mit konventionellem Mais, der garantiert, dass der konventionelle Mais weniger als 0,9 % Verunreinigung enthält, wird seit 2005 in einem Bundesforschungsprogramm untersucht. Seit 2006 beteiligt sich die Forchheimer Landesanstalt an diesen „Koexistenzversuchen“, deren Ergebnis enorme Auswirkungen für die Landwirte haben wird. Inzwischen ist zu fürchten, dass die Versuchsflächen zu klein sind, um den Mindestabstand für übliche Feldgrößen zu bestimmen.

Dr. Dorothea Harms, Rheinstetten, 19.3.2007

Gentechnikfreie Region Mittlerer Oberrhein

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